Sehr geehrte Abonnentinnen und Abonnenten,

lesen Sie in der heutigen Ausgabe unsere Artikel zu foflgenden Themen:

- Fußball-WM im Büro
- Fehlzeiten mit Folgen - wann Anwesenheitsprämien gekürzt werden dürfen
- Teilkrankschreibung kommt - Chance oder Risiko für Beschäftigte?

Fußball-WM im Büro
Wann der Bildschirm zum arbeitsrechtlichen Eigentor wird

Die Fußball-WM steht vor der Tür - und mit ihr eine Frage, die in vielen Unternehmen plötzlich wichtiger wird als jede Teams-Besprechung:
Darf man Spiele während der Arbeitszeit streamen?

Laut einer aktuellen Umfrage von onlinemarketing.de würde rund jeder fünfte Beschäftigte WM-Spiele heimlich am Arbeitsplatz verfolgen.

Klar ist, wer während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis streamt, riskiert Ärger. Denn Arbeitszeit bleibt Arbeitszeit, auch während der WM. Problematisch wird es vor allem dann, wenn Arbeitsleistung leidet, Firmeninternet überlastet wird oder Sicherheitsvorgaben umgangen werden.

Aber genauso klar ist auch, dass mit Verboten allein das Thema kaum zu lösen sein wird.

Viele Beschäftigte wünschen sich gerade bei großen Sportereignissen etwas Flexibilität. Unternehmen, die hier pragmatische Lösungen finden – etwa gemeinsame Übertragungen in Pausenbereichen, flexible Arbeitszeiten oder klare Absprachen – vermeiden oft mehr Konflikte als Unternehmen, die sofort mit Kontrolle reagieren.

Hier sind auch Betriebsräte gefragt, denn rund um Ordnung im Betrieb, Nutzung technischer Einrichtungen oder flexible Arbeitszeiten kann die Mitbestimmung schnell eine Rolle spielen.
Gute Lösungen entstehen selten durch Misstrauen. Sie entstehen durch vernünftige Regelungen, die für beide Seiten funktionieren.

Oder anders gesagt: Man muss aus einem Fußballspiel nicht automatisch ein arbeitsrechtliches Endspiel machen.

In diesem Sinne, wir wünschen Ihnen ein entspanntes Wochenende. Vielleicht mit Fußball, aber möglichst ohne rote Karten im Betrieb. ⚽
Fehlzeiten mit Folgen – wann Anwesenheitsprämien gekürzt werden dürfen
Neues Urteil sorgt für Klarheit - und Diskussion

Das aktuelles Urteil des LAG Nürnberg vom 15.12.2025 – 1 SLa 158/25 zeigt: Streik hat Konsequenzen, auch beim Geld.

Streikbedingte Fehltage dürfen bei einer Anwesenheitsprämie berücksichtigt und zur Kürzung führen.

Worum ging es konkret?
Ein Arbeitnehmer hatte viele Fehltage, einen Großteil davon durch Streik. Als Folge wurde die vereinbarte Anwesenheitsprämie gekürzt bzw. komplett gestrichen.

Die Entscheidung des Gerichts:
– „Fehlzeit“ bedeutet jedes Fernbleiben von der Arbeit
– Auch Streik zählt dazu, wenn er nicht ausdrücklich ausgenommen ist
– Keine unzulässige Benachteiligung von Streikenden
– Keine verbotene Streikbruchprämie
– Maßgelblich belohnt die Prämie Anwesenheit, nicht „Streikverzicht“

Warum ist das brisant?
Rein rechtlich zulässig, allerdings könnten Beschäftigte sich künftig gut überlegen, ob sie dem Arbeitsplatz fernbleiben oder streiken, wenn es finanziell spürbar wird.

Was ist hier entscheidend?
– Wie sind Prämienmodelle ausgestaltet?
– Gibt es klare Ausnahmen?
– Entsteht indirekter Druck auf Beschäftigte?

Anwesenheitsprämien können schnell kippen - von Motivation hin zu Präsentismus und verdecktem Druck.

Teilkrankschreibung kommt – Chance oder Risiko für Beschäftigte?

Der Bundestag hat mit dem neuen Gesetz zur Teilarbeitsunfähigkeit einen echten Paradigmenwechsel beschlossen: Weg vom „Ganz oder gar nicht“, hin zu flexibleren Lösungen im Krankheitsfall.

Künftig können Beschäftigte trotz Krankschreibung freiwillig in reduziertem Umfang arbeiten – z. B. 25, 50 oder 75 Prozent. Klingt nach Fortschritt. Ist es auch, aber nur, wenn die Spielregeln stimmen.

Das Prinzip ist klar:
Teilarbeit ist nur möglich, wenn Arzt, Beschäftigte und Arbeitgeber zustimmen. Niemand kann gezwungen werden.

Wichtig zu wissen:
- Gilt nur bei längeren Erkrankungen (psychisch oder körperlich)
- Kein Anspruch auf Anpassung des Arbeitsplatzes
- Volle Entgeltfortzahlung bleibt in den ersten 6 Wochen bestehen
- Danach greift ein Mix aus Lohn und Teilkrankengeld

Allerdings, was auf dem Papier freiwillig ist, kann im Alltag schnell Druck erzeugen. „Könnten Sie nicht wenigstens ein bisschen arbeiten?“ Solche Sätze kennen viele.

Was sind die Risiken?
- Zu früher Wiedereinstieg und Verschleppung von Krankheiten
- Mehrbelastung im Team wird nur kaschiert
- Präsentismus statt echter Genesung

Was bedeutet das für Betriebsräte?
Mitbestimmung ist gefragt, bei Arbeitszeit, Gesundheitsschutz und Aufgabenverteilung. Eine klare Betriebsvereinbarung ist jetzt entscheidend.

Die Teilkrankschreibung kann eine Brücke zurück in den Job sein - oder
eine schleichende Überforderung. Der Unterschied liegt nicht im Gesetz, sondern in der Praxis.