💼 Arbeitsrecht im Wandel: Was die neue GroKo plant
Der neue Koalitionsvertrag ist da – und er hat es in sich. Für Beschäftigte und Betriebsräte bietet er Chancen, aber auch Zündstoff.
🔹 Mehr Geld im Portemonnaie: Ab 2026 soll der Mindestlohn auf 15 €/Stunde steigen – ein deutliches Zeichen. Doch die Mindestlohnkommission bleibt im Spiel.
🔹 Stärkere Tarifbindung: Mit dem geplanten Bundestariftreuegesetz will die Regierung sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen gehen – ein Schritt gegen Lohndumping.
🔹 Mitbestimmung neu gedacht: Online-Betriebsversammlungen und digitale Gewerkschaftszugänge sollen Mitbestimmung moderner und zugänglicher machen. Auch Online-Wahlen beim Betriebsrat könnten bald Realität sein.
🔹 Bürokratie raus – Fortschritt rein: Abschaffung der Schriftform bei Arbeitsverträgen, vereinfachte Entsendemeldungen, Verbot privater Online-Krankschreibungen – vieles wird digitaler und praxistauglicher.
🔹 Neue Spielregeln bei der Arbeitszeit: Eine Wochen- statt Tageshöchstarbeitszeit sowie Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung sorgen für Diskussionen. Besonders wichtig: Gewerkschaften müssen hier wachsam bleiben.
🔹 Rente, Inklusion, Vorsorge: Von steuerfreier Weiterarbeit im Rentenalter bis zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretung – es tut sich einiges.
🎯 Fazit: Der Koalitionsvertrag bietet viele gute Ansätze – aber die Umsetzung wird entscheidend sein. Für Betriebsräte heißt das: genau hinschauen, mitreden und gestalten. Für alle Beschäftigten: informieren, einmischen und einfordern.
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