Tag der betrieblichen Mitbestimmung in Zeiten von KI

Sehr geehrte Abonnenten,

heute geht es um den "Tag der betrieblichen Mitbestimmung in Zeiten von KI";
Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz und KI im Arbeitsrecht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern

Am 4. Februar 1920 trat das erste deutsche Betriebsrätegesetz in Kraft, ein Meilenstein für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) hat daher den 4. Februar zum jährlichen "Tag der betrieblichen Mitbestimmung" erklärt, um an diesen wichtigen Schritt zu erinnern.

Aktuell stellt sich die Frage, wie eine gerechte und moderne Mitbestimmung in Deutschland aussehen kann. Themen wie Gleichheit in Tarifverträgen, Digitalisierung der Betriebsarbeit und Gerechtigkeitslücken beim Equal Pay gehören auf den Prüfstand, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten fair berücksichtigt werden.

Ein Problem bleibt die schwache Vertretung der Mehrheit der Betriebsräte, die unabhängig von Gewerkschaften agieren, gegenüber der Minderheit gewerkschaftlich organisierter Betriebsräte. Das Betriebsverfassungsgesetz benötigt dringend eine Reform.

Die Digitalisierung der Betriebsarbeit hinkt der digitalen Arbeitsrealität hinterher. Auch die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit (Artikel 9) wird zunehmend durch Gewerkschaften untergraben, die Tarifverträge zugunsten ihrer Mitglieder abschließen.

Besonders gravierend sind Gerechtigkeitslücken beim Equal Pay für Leiharbeitnehmer, die durch Tarifverträge entstehen und 2023 sogar vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wurden.

Die AUB fordert eine Arbeitswelt, die fair und zukunftsorientiert für ALLE Beschäftigten ist.

Der EU AI Act – Was Sie als Mitarbeitende und Betriebsräte wissen sollten!

Ab dem 2. Februar 2025 tritt der EU AI Act in Kraft – das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI). Diese Regelung betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch alle, die in Betrieben mit KI-Systemen arbeiten oder deren Einführung begleiten.

Was regelt der EU AI Act?
Das Gesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz und teilt KI-Systeme in vier Kategorien ein: von inakzeptablem bis zu minimalem Risiko. So sind beispielsweise Technologien, die Menschen manipulieren oder diskriminieren, verboten. Systeme mit hohem Risiko (z. B. in der Medizin oder bei automatisierten Entscheidungsprozessen) unterliegen strengen Anforderungen wie Risikomanagement und Transparenzpflichten.

Was bedeutet das für Sie?
Als Mitarbeitende oder Betriebsräte haben Sie eine zentrale Rolle bei der Einführung und Überwachung von KI-Systemen:

Verständnis für Risiken: Unterstützen Sie dabei, bestehende Systeme zu bewerten und deren Risikokategorie einzuordnen.

Transparenz fördern: Achten Sie darauf, dass die Nutzung von KI-Systemen klar kommuniziert wird, etwa bei Chatbots oder automatisierten Prozessen.

Weiterbildung: Nutzen Sie Schulungen zu KI-Ethik, Datenschutz und den Anforderungen des EU AI Acts, um Ihre Mitarbeitendenrechte aktiv zu vertreten.

Regelmäßige Prüfungen: Begleiten Sie Audits und Kontrollmechanismen, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten.

Der EU AI Act bietet die Chance, KI verantwortungsvoll und transparent zu nutzen. Mit Ihrem Engagement können Sie zu einem fairen und zukunftssicheren Umgang mit KI beitragen!

KI im Arbeitsrecht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern

Bei der Bewerberauswahl oder der Mitarbeiterüberwachung wird KI bereits auch im Personalwesen eingesetzt, was zu datenschutz- und arbeitsrechtlichen Fragen führt.

Kann ein Arbeitnehmer gegen diskriminierende oder fehlerhafte Entscheidungen einer KI vorgehen? Wie transparent müssen diese Systeme sein? Dürfen Arbeitgeber KI für Überwachungszwecke nutzen?

Darüber hinaus könnte KI auch eine Art Vermittler für kurzfristige Jobs in der sogenannten „Gig-Economy“ werden. In der Gig-Economy arbeiten Menschen meist auf Abruf und übernehmen kleine Aufträge oder Projekte, anstatt feste Arbeitsverträge zu haben.

Beispiele sind Fahrdienste, Essenslieferungen oder freie Tätigkeiten wie Grafikdesign. Hier steht vor allem zur Diskussion, ob Arbeiter besser geschützt werden müssen, da auf den Plattformen, die solche Jobs vermitteln, Algorithmen festgelegt werden können. Diese entscheiden dann, wer wann und welche Aufgaben bekommt. Das kann zu Unfairness führen und die Arbeitsbedingungen der Menschen beeinflussen.

Mit der Klärung solcher Fragen werden sich jetzt und in der Zukunft wohl viele Juristen beschäftigen müssen.