Was ist zu beachten bei Workation?

Flexible Arbeitsmodelle wie Home-Office und mobiles Arbeiten haben sich in der Corona-Pandemie etabliert und werden voraussichtlich auf dem Arbeitsmarkt bleiben. Ein neuer Trend, die Workation, ermöglicht es, Arbeit und Urlaub zu verbinden. Doch beim "remoten" Arbeiten lauern auch Fallstricke wie die rechtliche Seite des grenzüberschreitenden Arbeitens.

Eine Workation kombiniert Arbeit und Urlaub an einem Ort, wo andere normalerweise Urlaub machen. Dabei bleibt der Hauptarbeitsplatz in der Regel in Deutschland, während die Zeit im Ausland begrenzt ist. Studien zeigen, dass Workation eine bessere Work-Life-Balance und höhere Zufriedenheit im Job ermöglichen kann.

Das deutsche Arbeitsrecht bleibt grundsätzlich anwendbar, jedoch können je nach Aufenthaltsland zusätzliche Schutzrechte gelten. Arbeitnehmer sollten Details wie Arbeits- und Pausenzeiten sowie Erreichbarkeit mit ihrem Arbeitgeber klären. Innerhalb der EU bleiben Arbeitnehmer weiterhin in der deutschen Sozialversicherung versichert, benötigen jedoch eine A1-Bescheinigung.

Für eine Workation außerhalb der EU sollten Arbeitnehmer über eine Auslandskrankenversicherung nachdenken, um mögliche Lücken in der Krankenversicherung zu schließen. Steuerlich bleibt der Arbeitnehmer in der Regel in Deutschland ansässig, es sei denn, es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland.

Bei Workation in Nicht-EU-Ländern kann ein Arbeitsvisum erforderlich sein. Empfehlungen für Destinationen bietet der Tui Workation Index, der Kriterien wie schnelles Internet und Sonnenstunden berücksichtigt. Portugal, Dänemark und Malta gehören laut aktuellem Index zu den Top-Destinationen.

Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit gern an uns wenden.
Unzufrieden am Arbeitsplatz?

Gelegentliche Unzufriedenheit am Arbeitsplatz ist normal, anhaltend kann sie ernsthafte Folgen haben. Ein Jobwechsel ist dann sicher nicht die einzige Lösung, die Neubewertung und Anpassung der eigenen Einstellung kann Wunder wirken.

Kann Arbeit krank machen?
Ja, langanhaltender beruflicher Stress kann sowohl physische als auch psychische Gesundheitsprobleme verursachen. Unzufriedenheit führt zu fehlender Motivation und Leistungseinbußen, und unbehandelt können ernsthafte Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Burnout oder Depressionen auftreten.

Häufige Gründe für Unzufriedenheit im Job:
Fehlende Sinnhaftigkeit der Arbeit
Mangelnde Wertschätzung
Hoher Arbeitsdruck und unrealistische Ziele
Schlechte Arbeitsbedingungen
Konflikte mit Kollegen oder Mobbing
Unterforderung oder Langeweile

Symptome von Unzufriedenheit im Job:
Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Übelkeit, Schlaflosigkeit, Erschöpfung, fehlende Motivation, Gereiztheit, innere Leere

Was tun bei Unzufriedenheit?
Es ist wichtig, aktiv zu werden und die Situation zu analysieren. Das Gespräch mit Vorgesetzten, Betriebsrat oder Kollegen kann helfen. Überlegen Sie, ob Veränderungen im aktuellen Job möglich sind, bevor Sie eine Kündigung in Betracht ziehen.

Den Spaß am Arbeiten zurückgewinnen:
Setzen Sie realistische Ziele
Pflegen Sie gute Beziehungen zu Kollegen
Sorgen Sie für Abwechslung im Arbeitsalltag
Belohnen Sie sich für Erfolge

Mal die eigene Einstellung zur Arbeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, lohnt sich immer.
Kiffen am Arbeitsplatz

Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft, das den Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Dieses neue Gesetz wirft insbesondere am Arbeitsplatz Fragen auf, da es Arbeitgebern gestattet, auf Basis des Gesetzes eigene Regeln festzulegen.

Arbeitgeber können die Nutzung von Cannabis am Arbeitsplatz verbieten, um Sicherheitsrisiken und Produktivitätseinbußen vorzubeugen. Der Konsum von Cannabis kann insbesondere in Berufen, die hohe Konzentration und körperliche Koordination erfordern, gefährlich sein. Daher ist es für Arbeitgeber ratsam, klare Richtlinien zu etablieren.

Die Regelung eines solchen Verbots kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden, was in der Regel zu einer formalen Betriebsvereinbarung führt.

Existiert kein Betriebsrat, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Zusatzvereinbarung zu den bestehenden Arbeitsverträgen zu formulieren oder eine einseitige Arbeitsanweisung zu erlassen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über die Regeln informiert sind und sich entsprechend verhalten.

Das Ziel solcher Regelungen ist es, ein sicheres und produktives Arbeitsumfeld zu gewährleisten, während man gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer respektiert. Angesichts der rechtlichen Neuerungen und des möglichen Gefährdungspotenzials von Cannabis am Arbeitsplatz ist es für Arbeitgeber unerlässlich, proaktiv zu handeln und klare Regelungen zu implementieren.