Das ist NEU im März

Höhere Krankenkassenbeiträge für viele Rentner:
Zum Jahresbeginn stieg der Zusatzbeitrag bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen, wodurch viele Rentner seit dem 1. März einen höheren Beitrag zahlen müssen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent für 2024 festgelegt, jedoch variiert die tatsächliche Höhe je nach Krankenkasse.

Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst:
Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten ab März eine Gehaltserhöhung, zunächst um 200 Euro pro Monat, gefolgt von einer linearen Anhebung um 5,5 Prozent.
Unabhängig von der Entgeltgruppe beträgt die Erhöhung mindestens 340 Euro, und im Vorfeld erhielten sie einen steuerfreien Inflationsausgleich von 3.000 Euro.

Blaues Kennzeichen für zulassungsfreie Roller und Co.:
Ab dem 1. März werden Versicherungskennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge durch blaue Kennzeichen ersetzt, da ein neues Versicherungsjahr beginnt.
Die Farbe des Kennzeichens zeigt die Versicherung an, wobei das bisherige schwarze Kennzeichen ungültig wird.

Ende März: Uhren auf Sommerzeit umstellen:
In der Nacht vom 30. auf den 31. März wird die Sommerzeit eingeführt, indem die Uhren von 2:00 auf 3:00 Uhr vorgestellt werden.
Eselsbrücken wie das Hinausstellen der Terrassenmöbel für die Sommerzeit können helfen, die Richtung der Zeitumstellung zu merken.

Digitales Organspende-Register:
Am 18. März 2024 wird das Online-Organspende-Register eingeführt, welches es ermöglicht, Organspendeerklärungen digital zu hinterlegen.
Krankenhäuser erhalten ab dem 1. Juli Zugriff auf die Register, um gezielt nach benötigten Organen oder Geweben suchen zu können.

Umsatzsteuer für Gas steigt wieder:
Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer für Gaslieferungen endet Ende März, woraufhin der Steuersatz wieder von 7 Prozent auf 19 Prozent steigt.
Die Maßnahme zur finanziellen Entlastung während der Energiekrise wird somit beendet.

Vereinfachte Einwanderung für Arbeitskräfte aus Drittstaaten:
Seit Juli 2023 erleichtert das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung den Zugang zur Arbeit in Deutschland.
Im März treten weitere Maßnahmen in Kraft, wie die Erweiterung der Regelung auf Pflegehilfskräfte aus Nicht-EU-Staaten und die Flexibilisierung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen aus Drittstaaten.

Neue Vorschriften für Lobbyisten:
Seit 2022 müssen Interessenvertreter sich im Lobbyregister von Bundestag und Bundesregierung registrieren.
Ab dem 1. März 2024 gelten neue Vorschriften, darunter die Angabe konkreter Bezugnahmen auf Verordnungen oder Gesetzesvorhaben.

Neue Runde für den Kulturpass:
Jugendliche, die in diesem Jahr 18 werden, können seit März per App ihren Kulturpass aktivieren und erhalten ein Budget von 100 Euro.
Der Kulturpass soll Jugendliche für das regionale Kulturangebot begeistern und die Kulturbranche unterstützen.