Versicherung für Homeoffice: Diese Regeln sollten Arbeitnehmer kennen

Das mobile Arbeiten ist immer mehr zum Standard geworden und für viele im Alltag nicht mehr wegzudenken. Die Corona-Krise hat diese Entwicklung nochmals beschleunigt und verstetigt. Fast ein Viertel aller Erwerbstätigen arbeitet regelmäßig von zu Hause, berichtet das Statistische Bundesamt für das Jahr 2022 – Tendenz steigend. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus, beispielsweise wenn Sie auf dem Weg ins Homeoffice stürzen und sich verletzen? Was sollten Sie beim Versicherungsschutz im Homeoffice beachten? Im folgenden Artikel finden Sie Antworten.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Versicherungsschutz im Homeoffice
  2. Homeoffice-Versicherung seit 2021 neu geregelt
  3. Welche Leistungen gibt es bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice?
  4. Arbeitsunfall Homeoffice Treppe: Wann bin ich versichert?
  5. Checkliste: Arbeitsunfall im Homeoffice
  6. Fazit: Schutz gilt auch im Homeoffice

Versicherungsschutz im Homeoffice

Während das Arbeiten von zu Hause aus in der Vergangenheit oft nur bei außergewöhnlichen Umständen üblich war, beispielsweise bei erkrankten Kindern oder Handwerkern im Haus, ist der häusliche Arbeitsplatz mittlerweile in vielen Unternehmen fest etabliert. Doch wie steht es um den Versicherungsschutz im Homeoffice? Immerhin verlaufen die Grenzen zwischen beruflichen und privaten Aktivitäten oft sehr fließend. Seit 2021 steht fest: Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gelten auch im Homeoffice – allerdings nur für eindeutig berufliche Belange.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie ihren Beruf ausüben oder sich auf dem Weg zur und von der Arbeit befinden. Arbeitnehmer, die bei einem Unternehmen fest angestellt sind, genießen automatisch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Selbstständige können sich freiwillig gegen Arbeitsunfälle versichern.

Homeoffice-Versicherung seit 2021 neu geregelt

Seit Juni 2021 wurde der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nun auch um eine Homeoffice-Versicherung erweitert: Der Versicherungsschutz entspricht denselben Bedingungen, die auch am Arbeitsplatz im Unternehmen gelten. Wichtig zu beachten: Eine Grundvoraussetzung für den Versicherungsschutz im Homeoffice ist es, dass eine klare Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum mobilen Arbeiten getroffen wurde. Sie kann mündlich erfolgen, zur gegenseitigen Absicherung ist allerdings die schriftliche Form empfehlenswert.

Arbeitsunfall im Homeoffice in der Mittagspause

Kurios: Sogar Aktivitäten wie der Gang zur Küche oder zur Toilette sind somit abgesichert – nicht allerdings der Toilettenbesuch oder die Nahrungsaufnahme selbst! Ihre Mittagspause bleibt somit eine Privatangelegenheit und ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Ebenfalls neu ist, dass auch Unfälle auf dem Weg zwischen dem Homeoffice und der Kinderbetreuung jetzt ebenfalls ein Teil des Versicherungsschutzes geworden sind. Früher galt dies nur, wenn Eltern ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit in die Kita gebracht haben.

Welche Leistungen gibt es bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice?

Die gesetzliche Unfallversicherung stellt die Versorgung im Falle eines Arbeitsunfalls sicher. Dann erhalten Sie medizinische Versorgung und Rehabilitationsmaßnahmen, um Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Wer infolge eines Arbeitsunfalls, auch im Homeoffice, arbeitsunfähig ist, erhält vom Arbeitgeber sechs Wochen lang das normale Gehalt gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz.

Anschließend besteht Anspruch auf Verletztengeld in Höhe von 80 Prozent des Bruttogehalts. Genaue Leistungen werden im Siebten Sozialgesetzbuch, § 1, Absatz 2 beschrieben.

Arbeitsunfall Homeoffice Treppe: Wann bin ich versichert?

Im Homeoffice sind alle Tätigkeiten durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, die den beruflichen Aufgaben dienen. Beispielsweise ist ein Sturz auf einer Treppe beim Gang zum häuslichen Arbeitsplatz versichert. Gehen Sie hingegen im Homeoffice zur Haustür, um private Post entgegenzunehmen, und stürzen dabei, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall.

 

Bei gemischten Tätigkeiten ist nur der Teil versichert, der dem Betrieb dient. Bemerkenswert: Auch der erste Weg aus dem privaten Bereich, etwa vom Bett zum Homeoffice-Arbeitsplatz, gilt als Betriebsweg (BSG, Urteil vom 8.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R) und ist daher abgesichert.

Checkliste: Arbeitsunfall im Homeoffice

Sie sind bei Ihrer beruflichen Tätigkeit im eigenen Haushalt verunfallt und haben sich verletzt? Im Falle eines Arbeitsunfalls auch in den eigenen vier Wänden sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeiten zum Zeitpunkt des Unfalls, beispielsweise welche Arbeitsunterlagen Sie bearbeitet haben oder welches dienstliche Telefonat Sie geführt haben.
  • Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber sofort über den Unfall, am besten halten Sie dazu alles schriftlich fest.
  • Ihr Arbeitgeber meldet den Unfall dann der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse.
  • Suchen Sie einen Arzt auf oder begeben Sie sich ins Krankenhaus. Geben Sie unbedingt an, dass der Unfall während der Arbeit im Homeoffice passiert ist, damit er als Arbeitsunfall anerkannt wird.

Fazit: Schutz gilt auch im Homeoffice

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gelten am Arbeitsplatz sowie für alle Wege vom und zum Arbeitsplatz. Seit Sommer 2021 bestehen nun auch klare Regeln für den Versicherungsschutz im Homeoffice. Damit sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser und umfassend geschützt. Sie haben weitere Fragen, etwa zu arbeitsrechtlichen Themen? Ihre Ansprechpartner bei der unabhängigen Arbeitnehmervertretung AUB nehmen sich gerne Zeit für Sie!