Ein Jobverlust bringt viele Fragen mit sich. Bevor man sich beruflich neu orientiert, beschäftigen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Frage, ob ihnen eine Abfindung zusteht. Und wenn ja, wie hoch diese Abfindung sein wird. In diesem Text erfahren Sie, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen und wie Sie eine voraussichtliche Abfindung mit einer einfachen Formel berechnen können.
Inhaltsverzeichnis:
- Wie wird eine Abfindung berechnet?
- Abfindung bei Kündigung: Rechner und weitere Tipps
- Abfindung berechnen bei einem Sozialplan
- Fazit: Abfindung berechnen und Ansprüche anmelden
Wie wird eine Abfindung berechnet?
Auch wenn es keinen generellen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt, hat sich diese Einmalzahlung in Verbindung mit einem Auflösungsvertrag in der Praxis dennoch durchgesetzt. Üblich sind Abfindungszahlungen darüber hinaus, wenn ein Sozialplan ausgehandelt wird oder wenn es zur Abfindung tarif- oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen gibt.
Abfindung berechnen mit einer einfachen Formel
Nur wie hoch fällt die Abfindung im Fall der Fälle aus? Mit der folgenden Formel lässt sich der durchschnittliche Abfindungsanspruch einfach und schnell ermitteln:
0,5 x (Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren) x (Brutto-Monatsgehalt in Euro
Abfindung bei Kündigung: Rechner und weitere Tipps
Das heißt konkret: Bei einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren ist eine Abfindung von einem Brutto-Monatsgehalt üblich, bei einer Tätigkeit von zehn Jahren sind es fünf Gehälter und so fort.
Der Wert von 0,5 stellt dabei einen durchschnittlichen, langjährigen Erfahrungswert dar. Abhängig von der Größe und der Wirtschaftskraft des jeweiligen Unternehmens, abhängig von der Branche und der ausgeübten Tätigkeit kann der Wert auch auf bis zu ein Brutto-Monatsgehalt pro Zugehörigkeitsjahr anwachsen. Gutes Verhandeln zahlt sich also aus.
Wie wird das laufende Jahr berücksichtigt?
Eine Besonderheit gilt bei der Anrechnung des laufenden Jahres. Wird die Kündigung ab etwa der Jahresmitte ausgesprochen, hat es sich als gängige Praxis etabliert, das laufende Jahr voll bei der Berechnung zu berücksichtigen – es wird also „aufgerundet“. Ansonsten ist es auch möglich, Monate anteilsweise in die Gesamtberechnung einfließen zu lassen.
Welchen Einfluss hat die Kündigungsart?
Handelt es sich um eine betriebsbedingte oder eine verhaltensbedingte Kündigung? Auch dies kann die Berechnung der Abfindung wesentlich beeinflussen. Besteht die Chance, dass es sich um rechtswidrige Kündigung handelt? Dies eröffnet naturgemäß ganz andere Perspektiven. In solchen Fällen empfehlen sich eine Beratung durch den Betriebsrat Ihres Unternehmens sowie eine rechtliche Überprüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – beispielsweise durch die Juristen der unabhängigen Arbeitnehmervertretung AUB.
Ist eine Abfindung zu besteuern?
Ja, eine ausgezahlte Abfindung unterliegt in jedem Fall der Besteuerung. Im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lässt sich dabei die sogenannte Fünftel-Regelung anwenden. Dadurch wird die Abfindung wie fünf Teilbeträge über fünf Jahre verteilt behandelt, obwohl sie in Wirklichkeit direkt ausgezahlt wird. Damit verringert sich der zu zahlende Steuerbetrag. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Abfindung tatsächlich als einmalige Komplettzahlung erfolgt – und nicht in mehrere Teilbeträge gesplittet wird.
Abfindung berechnen bei einem Sozialplan
Nochmals anders verhält sich die Gesamtsituation, wenn ein Sozialplan bei betriebsbedingten Kündigungen vorliegt. Gemäß §112 des Betriebsverfassungsgesetzes können Arbeitgeber und Betriebsrat festlegen, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Fall mit einer Abfindung finanziell entschädigt werden.
Eine gängige Formel dabei lautet:
Sozialplanabfindung = Grundbetrag + Aufstockungsbetrag + Sozialbetrag
Wie setzt sich die Sozialplanabfindung zusammen?
Wie in der Formel zu erkennen, besteht die Abfindung infolge eines Sozialplans aus drei Komponenten:
- dem Grundbetrag, einem zumeist festgelegten Betrag, vergleichbar mit einem Monatsgehalt;
- dem Aufstockungsbetrag, der variabel ist und in der Regel auf Faktoren wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Bruttomonatsgehalt basiert;
- zusätzlichen Sozialbeträgen, die gemäß betriebsspezifischer Vereinbarungen beispielsweise für bestimmte Arbeitnehmergruppen gezahlt werden.
Fazit: Abfindung berechnen und Ansprüche anmelden
Die voraussichtliche Abfindung lässt sich mit unserer Formel einfach und schnell berechnen. Verschenken Sie daher im Fall einer Kündigung kein Geld, sondern nehmen Sie Ihre Rechte wahr. Mit einer konkreten Vorstellung hinsichtlich der Abfindungsansprüche können Sie gut vorbereitet in Gespräche mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber gehen. Mit der richtigen Verhandlungstaktik sind Sie in der Lage, Ihre Rechte zu wahren. Tipps dazu, wie Sie eine höchstmögliche Abfindung aushandeln.
FAQs
Mit welcher Formel lässt sich die Abfindung berechnen?
Die Grundformel lautet: Abfindung = 0,5 x Dauer der Betriebszugehörigkeit (in Jahren) x Brutto-Monatsgehalt (in Euro). Anders formuliert: Pro Jahr der Betriebszugehörigkeit dürfen Sie mit einem halben Brutto-Monatsgehalt rechnen. Abhängig vom Unternehmen, der Branche und der Tätigkeit ist aber auch bis zu einem kompletten Monatsgehalt pro Jahr der Tätigkeit drin.
Wie wird bei der Berechnung der Abfindung verfahren, wenn eine Kündigung im laufenden Jahr ausgesprochen wird?
Erfolgt die Kündigung ab etwa der Jahresmitte, wird in der Regel bei der Berechnung der Abfindung auf ein komplettes Jahr aufgerundet. Alternativ ist es möglich, die tatsächliche Zahl der Monate bei der Berechnung zugrunde zu legen.
Welche Rolle spielt der Faktor 0,5 in der Formel zum Berechnen der Abfindung?
Der Faktor 0,5 steht für einen halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr und dient als Richtwert für die Abfindungshöhe. Allerdings handelt es sich nur um eine grobe Orientierung.
Wie wird die Abfindung im Falle eines Sozialplans berechnet?
Arbeitgeber und Betriebsrat können dabei gemeinsam festlegen, wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell entschädigt werden. Die Abfindung wird oft durch die folgende Formel festgelegt: Sozialplanabfindung = Grundbetrag + Aufstockungsbetrag + Sozialbetrag.
Was besagt die Fünftel-Regelung in Bezug auf die Besteuerung von Abfindungen?
Die Fünftel-Regelung besagt, dass die Abfindung so besteuert wird, als ob sie in fünf gleichmäßige Teilbeträge aufgeteilt und über fünf Jahre verteilt ausgezahlt würde – obwohl sie tatsächlich in einer Einmalzahlung erfolgt. Dies kann die Steuerbelastung reduzieren, sodass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Fall von der Regelung profitieren. Deshalb ist es ratsam, sich eine Abfindung möglichst stets in einem einmaligen Betrag auszahlen zu lassen.
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