Abfindung aushandeln: Handeln Sie überlegt im Fall einer Kündigung

Egal, ob die Entwicklung absehbar war oder ob Sie die Nachricht Ihres Arbeitgebers vollkommen unvorbereitet trifft: Eine Kündigung stellt in jedem Fall einen Schockmoment dar. Die wichtigsten Regeln lauten daher: Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie alle Optionen, wahren Sie Ihre Rechte und nehmen Sie bei Bedarf professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch. Falls es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dies stets ein kompetenter und hilfreicher Ansprechpartner. Ein zentrales Thema betrifft die mögliche Abfindung. Im Folgenden finden Sie nützliche Tipps, wie Sie eine möglichst hohe Abfindung aushandeln können.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anspruch auf Abfindung? Das sollten Sie wissen
  2. Faktoren für die Höhe der Abfindung
  3. Hohe Abfindung aushandeln: Acht Tipps
  4. Partner für Arbeitnehmer und Betriebsräte
  5. Fazit: Abfindung aushandeln mit der richtigen Taktik

Anspruch auf Abfindung? Das sollten Sie wissen

Auch wenn viele Arbeitnehmer vom Gegenteil ausgehen: Einen generellen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es – abgesehen von einigen Ausnahmen – nicht. Wenn aber beispielsweise Arbeitgeber und Betriebsrat einen Sozialplan verhandeln (etwa im Fall betriebsbedingter Kündigungen), kann ein Abfindungsanspruch bestehen. Gleiches gilt bei Rationalisierungsabkommen, die auf Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen fußen, sowie bei gerichtlichen Vergleichen.

Bei allen anderen Kündigungen ist der Arbeitgeber rechtlich nicht zu einer Abfindung verpflichtet – und wird daher alles tun, um Zahlungen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Abfindung richtig aushandeln

Bei einer Abfindungszahlung handelt es sich also stets um eine Verhandlungssache zwischen den beiden Vertragsparteien. Abfindungen werden in Form eines sogenannten Abwicklungsvertrages geregelt. In diesem Fall verzichtet der Arbeitnehmer im Gegenzug ausdrücklich auf eine Kündigungsschutzklage. Dies wiederum liegt im Interesse der Unternehmen, die nach Möglichkeit lange und teure Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden möchten.

Mögliche Faktoren für die Höhe der Abfindung

Eine allgemeine Aussage zur Höhe einer angemessenen Abfindung lässt sich nur bedingt treffen. Die konkrete Summe, die Sie möglicherweise als Abfindung aushandeln können, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihrem aktuellen Gehalt, Ihrer Beschäftigungsdauer, der Branche, der aktuellen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens – und natürlich den Kündigungsgründen.

Einige Beispiele dazu: Wer sich einer Straftat schuldig gemacht hat, braucht nicht darauf zu hoffen, dass der Arbeitgeber ihm eine Abfindung zahlt. Wer aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird, kann eher mit der Großzügigkeit des Arbeitgebers rechnen. Dabei kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an! Die Regelhöhe einer Abfindung beträgt ein halbes bis zu einem ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr im Unternehmen. Wer also im Fall einer Kündigung nicht das Gespräch mit dem Arbeitgeber sucht, verschenkt womöglich bares Geld!

Hohe Abfindung aushandeln: Acht Tipps

Unabhängig davon, ob Ihnen der bisherige Arbeitgeber direkt mit der Kündigung ein Abfindungsangebot unterbreitet oder zunächst eine Abfindung verweigert – Verhandeln mit der richtigen Taktik lohnt sich immer. Hilfreich sind dabei für Sie die folgenden Tipps:

1.   Nicht ad hoc die Kündigung akzeptieren

Wichtig ist es, eine ausgesprochene Kündigung und eine eventuell angebotene Abfindung nicht sofort zu akzeptieren. Machen Sie glaubhaft und überzeugend deutlich, dass sich Ihr Interesse darauf richtet, weiterhin für das Unternehmen tätig zu sein. Treffen Sie im Kündigungsgespräch keine verpflichtenden Zusagen, sondern machen Sie deutlich, dass Sie alles zunächst verarbeiten und überdenken möchten. Grund: Wer sofort einwilligt in eine Kündigung, schwächt naturgemäß die Verhandlungsposition beim Aushandeln der Abfindung.

2.   Anwalt einschalten und die Kündigung überprüfen lassen

Wurde die Kündigung korrekt und ohne Rechtsfehler ausgesprochen? Welche Aussichten auf eine Abfindung bestehen für Sie? Diese Fragen sollten Sie möglichst bald mit einem

Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen. Für Experten ist es immer wieder erstaunlich, wie viele Kündigungen formale Fehler aufweisen. Guter Rat kann Ihnen dabei helfen, in den Verhandlungen zu einer höheren Abfindung zu gelangen.

3.   Beachten Sie die Frist für eine Kündigungsschutzklage

Machen Sie deutlich, dass Sie Ihre Tätigkeit für das Unternehmen am liebsten fortsetzen würden. Warten Sie ab, ob Sie daraufhin ein Abfindungsangebot erhalten. Taktisch ist es klug, diese Offerte zu erwarten, statt selbst eine konkrete Höhe für die Abfindung vorzuschlagen. Dabei müssen Sie indes die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage ab Erhalt des Kündigungsschreibens beachten.

Wenn Sie diese drei Wochen verstreichen lassen, wird die Kündigung automatisch wirksam. Sie haben zwei Optionen: Entweder handeln Sie in dieser Zeit erfolgreich eine Abfindungsregelung mit ihrem bisherigen Arbeitgeber aus oder sollten innerhalb der Frist – gemeinsam mit einem erfahrenen und kompetenten Rechtsbeistand – vor dem Arbeitsgericht Klage gegen die ausgesprochene Kündigung erheben.

4.   Klage als Option in Erwägung ziehen

Auch wenn viele Menschen rechtlichen Auseinandersetzungen nach Möglichkeit lieber aus dem Weg gehen: Vor einer Kündigungsschutzklage sollten Sie nicht zurückschrecken. Dieser Schritt kann dazu beitragen, Ihre Verhandlungsposition zu verbessern und Druck auf Ihren Arbeitgeber auszuüben. Letzthin kann erfahrungsgemäß eine Klage dazu beitragen, die Kompromissbereitschaft auf Unternehmensseite zu erhöhen – und somit zu einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung zu gelangen. Oft werden entsprechende Vergleiche vor Gericht geschlossen.

5.   „Tempo machen“ für eine höhere Abfindung

Bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mehrere Monate. Das ist ein Pfund, mit dem Sie in den Verhandlungen ebenfalls punkten können. Fachleute für Arbeitsrecht sprechen in diesem Zusammenhang von der sogenannten Sprinter- oder Turboklausel. Das bedeutet: Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber entgegenkommen und sich auf einen baldigen Austrittstermin einigen, kann dies im Gegenzug die Chancen auf eine höhere Abfindung steigern.

Empfehlenswert ist diese individuelle Vereinbarung für Arbeitnehmer, die sicher sind, schon sehr bald eine neue Anstellung zu finden. Falls Sie sich zunächst arbeitslos melden werden, kann eine Nichtbeachtung der Kündigungsfrist jedoch Nachteile mit sich bringen: Im ungünstigen Fall kann die Abfindung (teilweise) auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.

6.   Abfindung nur als Komplettzahlung akzeptieren

So mancher Arbeitgeber ist versucht, die Auszahlung einer Abfindung verteilt auf mehrere Jahre anzubieten. Doch Vorsicht: Das kann für Sie als Arbeitnehmer handfeste finanzielle und steuerliche Nachteile bedeuten. Denn von der sogenannten Fünftelregelung, welche die Steuerzahlungen auf Abfindungen abmildert, profitieren Sie nur, wenn die Abfindung in einer Summe ausgezahlt wird und die Abfindungssumme hoch ist.

7.   Abfindung aushandeln bei unkündbaren Personen

Wie ist die Situation, wenn eine Kündigung rechtlich gar nicht in Betracht kommt? Mitglieder des Betriebsrates, Schwerbehinderte und Schwangere oder Personen im Erziehungsurlaub unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber bieten diesem Personenkreis daher oft von sich aus eine hohe Abfindungssumme an – unter anderem, um rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. Dies bringt betroffene Arbeitnehmer natürlich in eine gute Verhandlungsposition beim Aushandeln der Abfindung, bedarf aber wegen möglicher Folgen beim Arbeitslosengeld einer besonderen rechtlichen Beratung, wie sie die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB anbietet.

8.   Abfindung aushandeln bei eigener Kündigung

Selbst eine Stelle kündigen und zusätzlich noch eine Abfindung aushandeln – geht das überhaupt? Die grundsätzliche Antwort lautet: Nein. Es geht lediglich dann, wenn der Arbeitgeber selbst ein großes Interesse an der Kündigung hat. In diesem Fall haben Sie als Arbeitnehmer einen Verhandlungstrumpf in der Hand: Bieten Sie die Kündigung aktiv an – aber nur, wenn zuvor eine Abfindungsregelung getroffen wurde. Falls Ihre Kündigung schon vorliegt, dürfte Ihr Arbeitnehmer kaum ein Interesse daran haben, noch eine Abfindung mit Ihnen auszuhandeln.

Fazit: Abfindung richtig aushandeln mit der passenden Taktik

Sofern kein Sozialplan für Ihr Unternehmen vereinbart ist, bestehen kaum feste Regeln und Ansprüche für eine Abfindung. Stattdessen liegt es in Ihrer Hand als Arbeitnehmer, mit professioneller Unterstützung und der richtigen Verhandlungstaktik eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln. Als langjähriger Mitarbeiter eines Unternehmens stehen Ihnen dazu verschiedene Optionen zur Verfügung. Erfahrene Partner wie die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB e.V. begleiten Sie dabei und setzen sich für Ihre Interessen ein!

FAQs

Was ist eine Abfindung und wie wird sie verhandelt?

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige finanzielle Entschädigung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer anbietet, wenn dieser das Unternehmen verlässt. Sie kann beispielsweise im Falle einer Kündigung, eines Aufhebungsvertrags oder eines Betriebsübergangs angeboten werden. Wenn kein Sozialplan besteht, wird sie individuell ausgehandelt.

Wie kann ich eine Abfindung aushandeln, wenn mein Arbeitsverhältnis beendet wird?

Um eine Abfindung auszuhandeln, ist es ratsam, die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Treten Sie in einen konstruktiven Dialog mit Ihrem Arbeitgeber, betonen Sie Ihre Leistungen im Unternehmen und bringen Sie mögliche Vorteile einer Abfindung für beide Seiten zur Sprache.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe einer Abfindung?

Die Höhe einer Abfindung kann von mehreren Faktoren abhängen, darunter fallen die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihr Gehalt, die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen. Auch Verhandlungsgeschick spielt dabei eine zentrale Rolle.

Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Höhe einer Abfindung?

In Deutschland gibt es keine generelle gesetzliche Regelung zur Höhe einer Abfindung. Allerdings gibt es in einigen Fällen, wie etwa bei betriebsbedingten Kündigungen, die Möglichkeit einer gesetzlichen Abfindung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz. Ansonsten wird die Höhe oft individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt.

Welche Verhandlungsstrategien kann ich verwenden, um eine bessere Abfindung auszuhandeln?

Um eine bessere Abfindung auszuhandeln, sollten Sie Ihre Position gut vorbereiten. Recherchieren Sie ähnliche Fälle, um eine realistische Vorstellung von angemessenen Abfindungsbeträgen zu erhalten. Versuchen Sie, gemeinsame Lösungen mit dem Arbeitgeber zu finden. Lassen Sie sich in rechtlichen Fragen kompetent und unabhängig beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.