Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz.

Die Einrichtung eines internen Meldesystems, bei dem die Rechte aller Beteiligten ausreichend gewahrt werden, wird zur Pflicht und  der Betriebsrat bestimmt mit!

In unserem 2stündigen Online-Crash-Kurs erfahren Sie alles, was Sie als Betriebsrat wissen müssen.

Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtsrahmen und Hintergrund

Vorstellung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Pflicht zur Einrichtung interner und externer Meldekanäle

Umsetzungsfristen und Bußgeldtatbestände

Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldesystems

Schutz vor Repressalien

Haftung bei falschen Meldungen

Informations- und Mitbestimmungsrechte bei der Einrichtung eines Meldesystems

TERMIN:      28.09.2023 
UHRZEIT:     14.00 Uhr - 16.00 Uhr über Zoom

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