Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz.
Die Einrichtung eines internen Meldesystems, bei dem die Rechte aller Beteiligten ausreichend gewahrt werden, wird zur Pflicht und der Betriebsrat bestimmt mit!
In unserem 2stündigen Online-Crash-Kurs erfahren Sie alles, was Sie als Betriebsrat wissen müssen.
Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtsrahmen und Hintergrund
Vorstellung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Pflicht zur Einrichtung interner und externer Meldekanäle
Umsetzungsfristen und Bußgeldtatbestände
Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldesystems
Schutz vor Repressalien
Haftung bei falschen Meldungen
Informations- und Mitbestimmungsrechte bei der Einrichtung eines Meldesystems
TERMIN: 28.09.2023 UHRZEIT: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr über Zoom
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