Die Rente im Ausland genießen -
Die gesetzliche Unfallversicherung - Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung -

Die Rente im Ausland genießen

Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen möchte. Die Deutsche Rentenversicherung überweist bereits heute laut eigenen Angaben 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder.

Wer als Rentner nicht länger als sechs Monate im Jahr außerhalb Deutschlands verweilt, erhält seine Rente schon immer in voller Höhe auf ein Konto seiner Wahl.

Mögliche Abzüge drohen nur, wenn die Rente auf einem ausländischen Konto landet, denn Kursverluste und Bankspesen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung nicht.

Doch auch wer seinen Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands hat, also dauerhaft im Ausland lebt, erhält seine Rente in voller Höhe. Voraussetzung ist nur, dass der gewählte Altersruhesitz innerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz liegt oder es sich um ein Land handelt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht, wenn eine Arbeitnehmerin bei einem sogenannten Firmenlauf auf Inlinern stürzt und sich dabei verletzt.

Der Unfall habe sich nicht bei einer Aktivität ereignet, die mit der Beschäftigung in einem engen rechtlichen Zusammenhang stehe, entschied kürzlich der Dritte Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zugunsten der Unfallkasse.

(Az.: L 3 U 66/21)

Das Arbeitsministerium hat nun einen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung ausgearbeitet, die künftig elektronisch erfolgen muss. Ausnahmen soll es für kleine Unternehmen geben.

Die Arbeitszeiterfassung ist mitbestimmungspflichtig, der Betriebsrat muss also der Einführung zustimmen, denn mit dieser "technischen Einrichtung" können Verhalten und Leistung der Mitarbeiter kontrolliert werden. Möglich ist es, hierfür Betriebsvereinbarung abzuschließen.

Wir stehen auch dafür gern mit Rat und Tat zur Seite.

Einer der Bräuche und Traditionen am 1. Mai ist der Maibaum, der in vielen Ländern von jungen Leuten in traditioneller Tracht aufgestellt wird. 

Ein weiterer Brauch ist der Tanz in den Mai, dessen Ursprung in der Walpurgisnacht liegt, in der angeblich Hexen ihr Unwesen trieben und um das Lagerfeuer tanzten, um böse Geister zu vertreiben und den Frühling willkommen zu heißen.

Passt also gut auf Euch auf und genießt das lange Wochenende 😉.