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Kinderkrankengeldtage - Fachkräftemangel - Arbeitszeiterfassung
Kinderkrankengeldtage

Eltern haben für jedes Kind jeweils längstens für 30 Arbeitstage und Alleinerziehende für 60 Arbeitstage Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes.

Bei mehr als zwei Kindern ist der Anspruch auf maximal 65 Tage je Elternteil und für alleinerziehende Versicherte auf 130 Tage jährlich begrenzt. Er besteht in Höhe von bis zu 116,38 Euro (Höchstkrankengeld 2023) pro Tag.

Eine Besonderheit besteht darin, dass bis zum 7. April 2023 auch dann ein Anspruch besteht, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten aufgrund des Infektionsschutzgesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten untersagt wird.
Der Fachkräftemangel gilt als größtes Problem der deutschen Wirtschaft

Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, in welchen Berufen es bis 2026 besonders dramatisch wird – und wo sich die Lage entspannt. Die gute Nachricht zuerst: 2026 könnte es bundesweit rund 152.000 mehr Erzieher geben als noch 2021, das ist ein größerer Zuwachs als in allen anderen Berufen.

Die schlechte Nachricht: Der Bedarf wächst noch stärker, sodass der Fachkräftemangel bestehen bleibt – bis 2026 dürften bundesweit immer noch 23.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen. Das geht aus einer neuen IW-Studie hervor, die die künftige Entwicklung von 1.300 Berufen untersucht.

Die vielen Renteneintritte der Babyboomer werden viele Arbeitskräfte kosten, vor allem in Westdeutschland. Bleibt die Zuwanderung auf dem gleichen Niveau wie bisher, kann die Lücke nur zu rund 70% ausgeglichen werden.
Arbeitszeiterfassung: Stechuhr-Urteil verlangt gar keine Stechuhr

Wie ist Arbeitszeit im Homeoffice zu erfassen? Dazu hat sich das Bundesarbeitsgericht gar nicht geäußert. Bald folgen weitere Grundsatzurteile.

Arbeitszeitmodelle wie Heimarbeit ("Homeoffice") und mobiles Arbeiten sind nach Auffassung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Inken Gallner, nicht passé, auch nicht nach dem sogenannten "Stechuhr-Urteil" (Beschluss 1 ABR 22/21) aus dem Herbst.

"Das Urteil schafft Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht ab", sagte Gallner am Mittwoch bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt. Sie reagierte damit auf Kritik seitens Unternehmerverbänden wie Bitkom an der Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung.

Das BAG hat im September in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass in Deutschland die geleistete Arbeitszeit unselbständig Beschäftigter erfasst werden muss. Eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes sei dafür gar nicht notwendig. Eine Pflicht zur Stechuhr bedeutet der Beschluss aber entgegen kritischer Darstellungen nicht. "Das Ob ist entschieden", erinnerte Gallner, "Das Wie der Arbeitszeiterfassung liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers."