Mehrwegpflicht in Restaurants
Ab 2023 sind Restaurants, Cafés und ähnliche Einrichtungen, die Essen to go anbieten, verpflichtet, Speisen und Getränke sowohl als Einweg- als auch Mehrwegverpackung anzubieten. Mehrweg darf dabei nicht teurer sein - ein geringes Pfand ist dagegen in Ordnung.
Davon ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Geschäft höchstens fünf Beschäftigte hat und die Ladenfläche maximal 80 Quadratmeter beträgt. Die Möglichkeit, eigene Behältnisse zu befüllen, muss aber in jedem Fall gewährleistet sein.
Photovoltaik-Ausbau
Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll attraktiver werden. Deshalb gibt es ab nächstem Jahr mehr Geld für Photovoltaikanlagen. Profitieren können alle Anlagen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb sind oder 2023 ans Netz gehen.
Neue Vergütungssätze: Anlagen bis 10 kWh erhalten 8,2 Cent pro kWh und größere Anlagen ab einem Anlageanteil von 10 kWh erhalten 7,1 Cent pro kWh.
EU-Recht auf Reparatur
Ab nächstem Jahr soll das EU-weite Recht auf Reparatur kommen. Produkte sollen dann einfacher repariert werden können. Für Verbraucher sind Reparaturen oft günstiger als eine Neuanschaffung, gleichzeitig werden Ressourcen geschont. Software-Updates müssen reversibel sein und dürfen zu keiner verminderten Leistung führen.
Verbraucher sollen darüber beim Kauf umfassend informiert werden. Es ist noch nicht klar, ab wann genau die Regeln in Kraft treten.
Lieferkettengesetz
In Deutschland ansässige Unternehmen sind ab 2023 verpflichtet, mehr Verantwortung in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten zu übernehmen. Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern (und ab 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern) müssen offenlegen, woher die Teile für ihre Produkte kommen und unter welchen Bedingungen sie erwirtschaftet wurden.
Dadurch sollen Menschenrechtsstandards auch über Ländergrenzen hinweg garantiert sein, Kinder- und Zwangsarbeit sowie Umweltzerstörung verhindern.
Neue Ein-Euro-Münze
Am 1. Januar 2023 führt Kroatien den Euro ein. Deshalb gibt es neue Münzen. Sie haben einen Marder auf der Rückseite. Neben den 1-Euro-Münzen kommen auch neue Cent Münzen und 2-Euro Stücke. Geplante Motive sind hier der Umriss Kroatiens, die HR-Ligatur und der Erfinder Nikola Tesla.
Wohngeld Plus
Durch das "Wohngeld Plus" gibt es mehr für Wohngeld-Empfänger. Ihre Zahl steigt dann von rund 600.000 auf 1,4 Millionen. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Die Änderung ist damit die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands.
So sollen einkommensschwache Mieter entlastet werden. Kommunen und Länder rechnen allerdings mit monatelangen Verzögerungen bei der Auszahlung.
Krankenkassenbeiträge steigen
Der aktuelle Beitragssatz von 14,6 Prozent steigt im nächsten Jahr auf 16,2 Prozent des Bruttolohns an. Diesen Rekordwert führen die Krankenkassen auf die Coronakrise und die dadurch entstandenen Mehrkosten zurück.
Rentenanstieg
Ab nächstem Jahr können Rentenbeiträge komplett von der Steuer abgesetzt werden. Die Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung im Alter. Die Rechengrößen werden jedes Jahr angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten.
Die Rente steigt im Juli weiter: Für Rentner im Westen bedeutet das 3,5 Prozent mehr, im Osten 4,2 Prozent.
Bürgergeld
Mit dem Start des Bürgergelds erhalten Millionen Bedürftige zum 1. Januar deutlich höhere Bezüge. Der Regelgrundsatz steigt um rund 50 Euro auf 502 Euro für Alleinstehende.
Große Teile der Reform treten erst zum 1. Juli in Kraft.
Die Jobcenter sollen sich künftig stärker um Arbeitslose kümmern. Die Vermittlung in dauerhafte Arbeit soll durch Weiterqualifizierung Helferjobs ersetzen.
Empfänger der Grundsicherung dürfen künftig auch mehr hinzuverdienen, etwa mit Minijobs.
Homeoffice-Pauschale
Die bereits eingeführte Homeoffice-Pauschale steigt von 600 auf maximal 1.000 Euro.
Pro Tag im Homeoffice können ab nächstem Jahr 6 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden und das für bis zu 210 Tage, somit ab 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich.
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag wird von 9.984 Euro auf 10.623 Euro erhöht. Dies ist Teil des Inflationsausgleichsgesetzes. Davon profitieren alle, die Einkommenssteuer zahlen, aber vor allem Familien, Geringverdiener, Arbeitnehmer und Rentner.
Bei einem monatlichen Einkommen von 1200 Euro fallen so lediglich 54 Euro pro Jahr an. 75.000 Rentner müssen somit keine Einkommenssteuer mehr zahlen.
Spitzensteuersatz steigt
Der Spitzensteuersatz 2023 steigt von 58.597 Euro auf 61.972 Euro. Der Reichensteuersatz ab einem Jahreseinkommen von 277.836 Euro bleibt.
Kindergeld
Das Kindergeld wird für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro erhöht.
Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich.
Mehr Geld für die Pflege
Die Löhne im Pflegesektor steigen. Pflegehilfskräfte erhalten 13,90 Euro (vorher: 13,70 Euro), qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro (vorher: 14,60 Euro) und Pflegefachkräfte 17,65 Euro (vorher 17,10 Euro).
Eine weitere Erhöhung erfolgt im Dezember 2023: Pflegehilfskräfte 14,15 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 15,25 Euro und Pflegefachkräfte 18,25 Euro.
Anhebung der Midi-Job-Grenze
Die Midi-Job-Grenze wird auf 2.000 Euro brutto im Monat gehoben. Niedrigverdiener haben damit mehr netto, weil sie weniger Sozialbeiträge zahlen müssen. Die bisherige Grenze lag bei 1.600 Euro.
Tabaksteuer steigt
Eine weitere Erhöhung der Tabaksteuer steht an. Im Zeitraum von 2022 bis 2026 soll diese weiter kontinuierlich steigen. Dies dient der "gesundheitspolitischen Lenkungswirkung" und dem Schutz von Jugendlichen und Heranwachsenden.
Eine Packung Zigaretten (20 Stück) kostet durchschnittlich acht Cent mehr, für eine Packung Feinschnitt (40 Gramm) sind es zwischen 13 bis 16 Cent. Die Steuer gilt auch für Shisha, E-Zigaretten, Zigarren und ähnliches.
Änderung für Frührentner
Die Hinzuverdienstgrenze entfällt ab 01. Januar 2023 bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten. Dadurch soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestaltbar sein.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ab 2023 ist keine Krankmeldung mit gelbem Zetteln an Krankenkasse und Arbeitgeber mehr nötig. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (AU) wird künftig elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt. Arbeitnehmer können sich auf Wunsch eine Bescheinigung in Papierform ausstellen lassen. Diese wird nicht an den Arbeitgeber weitergereicht.
49-Euro-Ticket
Der Nachfolger des 9-Euro-Tickets ist in Planung: das Deutschlandticket.
Start soll am 1. Januar 2023 sein, allerdings schätzen das viele Verkehrsverbände als unrealistisch ein. Wahrscheinlicher ist der 1. Mai als Starttermin für das monatliche kündbare Monats-Abo. Für 49 Euro im Monat kann dann das Land im Nahverkehr erkundet werden.
Für bestehende Abo-Modelle gibt es noch keine Regelung.
Führerscheinumtausch
Das Aus für den grauen Lappen: Die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Führerschein bis 19. Januar 2023 umtauschen. Dabei ist es egal, wann der Führerschein ausgestellt wurde. Wer mit alter Fahrerlaubnis erwischt wird, bekommt ein Verwarngeld von 10 Euro und muss den neuen Führerschein der Polizei vorlegen. Sonst droht ein weiteres Bußgeld.
E-Auto Prämie für Plug-in-Hybride wird gestrichen
Ab 1. Januar 2023 erhalten Plug-in-Hybride keine Prämien mehr durch den Umweltbonus. E-Autos erhalten nur noch eine reduzierte Prämie.
Bei einem Netto-Listenpreis von beispielsweise 40.000 gibt es 4.500 Euro Zuschuss vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller.
Ab 1. September können nur noch Privatpersonen diese Prämie beantragen.
Änderungen bei Kfz-Versicherungen
Im neuen Jahr werden die Typ- und Regionalklassen für Kfz-Versicherungen neu angesetzt. Rund 4,8 Millionen Autofahrer kommen dann günstiger weg. Für 8,1 Millionen wird es im nächsten Jahr teurer, der Großteil mit 29,3 Millionen ist von den Änderungen nicht betroffen.
CO2-Steuer steigt nicht weiter an
Ursprünglich war eine Steigerung der CO2-Steuer um 35 Euro pro Tonne auf Benzin- und Diesel-Kraftstoffe geplant. Wegen der massiven Preissteigerungen bleibt diese Erhöhung nun aus. So werden 2023 weiterhin 30 Euro pro Tonne fällig. Die nächste Erhöhung soll dann 2024 erfolgen.
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