AUB Newsletter
In unserer heutigen Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Die Seminar-Saison in der neuen Geschäftsstelle ist eröffnet und weitere Neuigkeiten
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Diese Woche fanden gleich zwei Premieren statt:
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Tagesseminar Betriebsratswahl in Präsenz mit unserem BR-Betreuer Mike Bubner.
INHALT: Die Bildung des Wahlvorstands Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder Die Einleitung der Wahl Die Durchführung der Wahl Anfechtung der Betriebsratswahl ZIELE: Sie lernen Ablauf und rechtssichere Durchführung der Betriebswahl kennen Sie erfassen und vermeiden die häufigsten Probleme und Fehler Sie erkennen die Grenzen zulässiger und unzulässiger Wahlwerbung
Die nächsten Termine finden am 15.02.2022 für das vereinfachte Wahlverfahren und am 14.02.2022 für das normale Wahlverfahren statt
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und die Online Reihe „FAQs zur aktuellen Rechtslage“ mit unserer Fachanwältin für Arbeitsrecht, Ingrid Brand-Hückstädt
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Zeit ist knapp – besonders für Betriebsräte. Fortbildung im Arbeitsrecht bleibt da oft auf der Strecke. Und ist dabei doch so notwendig, um das Beste für die Kolleginnen und Kollegen herauszuholen und gleichzeitig dem Arbeitgeber ein Berater bei betrieblichen Problemen sein zu können.
Welche Fragen brennen Ihnen auf den Nägeln? Weitere Termine: 28.04.2022 von 10-12 Uhr 04.08.2022 von 10-12 Uhr
Seminargebühr: 139,00 € zzgl. 19% MwSt.
Entsendung: nach § 37.6 nach Betriebsratsbeschluss
Anmeldung bitte per E-Mail: office@aub.de.
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Fristlose Kündigung für eine Mitarbeiterin, die unbefugt Mails ihres Chefs gelesen und kopiert hat, ist gerechtfertigt. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln) Die Buchhalterin hatte, wenn erforderlich, Zugriff auf den Dienstcomputer des Vorgesetzten. Im Anhang einer privaten E-Mail gab es einen Chatverlauf, der ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung offenlegte. Den leitete sie eine Woche später anonym weiter, um Beweise zu sichern und die betroffene Frau zu schützen. Nach Bekanntwerden der Vorkommnisse kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos. Erstinstanzlich hatte die Klägerin mit ihrer Kündigungsschutzklage vor dem ArbG Aachen Erfolg. Das Gericht erkannte in ihrem Verhalten zwar einen an sich wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung, hielt diese jedoch aufgrund des langen und bisher unbelastet verlaufenen Arbeitsverhältnisses und mangels Wiederholungsgefahr für unverhältnismäßig. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Arbeitgebers hatte Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Köln sah das für die Aufgaben der Klägerin notwendige Vertrauensverhältnis als unwiederbringlich zerstört an. In der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten lag für das Gericht auch wegen der damit einhergehenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht.
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2022 ist kein arbeitnehmerfreundliches Jahr … Auch dieses Jahr fallen viele Feiertage auf Wochenenden. So sind beispielsweise Heiligabend und Silvester jeweils ein Samstag. Doch immerhin haben ArbeitnehmerInnen ganze 0,4 Tage mehr frei als 2021. Da haben es andere Länder besser. Fällt beispielsweise in Großbritannien, Spanien oder Irland ein Feiertag aufs Wochenende, wird er an einem Werktag (meist dem Montag) nachgeholt. So richtig arbeitnehmerfreundlich wird es erst 2024 wieder. Also durchhalten .
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Kurzfristige Regelungen, die die neue Regierung erlassen hat: Impfflicht Bis zum 15.03. müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflege- und ähnlichen Einrichtungen geimpft oder genesen sein. Über eine allgemeine Impfflicht wird noch debattiert. Sonderregeln i. S. Covid-19 Bis 19.03. können (Betriebs-)Versammlungen und Sitzungen auch virtuell – also per Video- oder Telefonkonferenz stattfinden. Mindestlohn steigt Der Mindestlohn steigt von € 9,60 auf € 9,82 je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. In der Fleischindustrie gibt es eine Erhöhung auf € 12,00. Weitere Erhöhungen sind geplant. Höherer Hartz-IV-Regelsatz Die Regelbedarfsstufen werden angepasst. Kinder bis 13 Jahre erhalten € 311,-, Jugendliche von 14 bis 17 Jahre erhalten € 376,-, eine Bedarfsgemeinschaft € 404,- je Hartz-IV-Empfänger. Für persönlichen Schulbedarf gibt es € 104,- im ersten Schulhalbjahr und € 52,- im zweiten. Kurzarbeitergeld Die befristeten Sonderregelungen für Kurzarbeit aufgrund Covid-19 werden im Wesentlichen bis 31.03. verlängert. Steuern Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt um € 240,-. Das bedeutet, dass Ledige erst ab dem zu versteuernden Einkommen von € 9.984,- Einkommensteuer zahlen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag. Gesundheit In die elektronische Patientenakte (ePa) müssen Versicherte einwilligen. Sie sollen ihre ePa auch auf dem Computer lesen oder verwalten können.
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Wir sind für Sie da: Montag bis Freitag von 09.00 – 17.00 Uhr
Ute Herzog: 0911 – 2870814 service@aub.de Tanja Blättler: 0911 – 2870815 office@aub.de Mike Bubner: 0160 – 3611164 mike.bubner@aub.de
GROSS GENUG FÜR SCHWIERIGES, KLEIN GENUG FÜR PERSÖNLICHES!
Herzliche Grüße aus Nürnberg von Ihrem AUB Team
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