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In unserer heutigen Ausgabe haben wir folgendes Thema für Sie:
Bundesrat beschließt Änderung der Wahlordnung!
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Bereits im Sommer wurde das Betriebsverfassungsgesetz in Teilen geändert. Damit erfolgten einige Änderungen in Bezug auf die Durchführung der Betriebsratswahlen .Am letzten Freitag wurden durch den Bundesrat neue Regeln in der Vorbereitung und im Ablauf der Betriebsratswahlen beschlossen. Zukünftig werden teilweise auch digitale Sitzungen des Wahlvorstandes und die Wahl ohne Stimmzettelumschläge ermöglicht. Briefwahl bzw. Auszählung der Stimmen werden nunmehr unter Berücksichtigung der Rechtsprechung klarer geregelt.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen kurz vor: - Sitzungen des Wahlvorstandes
Analog zu Betriebsratssitzungen sollen Sitzungen des Wahlvorstandes lt. §1 Abs.3 WO grundsätzlich als Präsenzsitzungen stattfinden. Digitale Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz sind erlaubt, wenn dabei die Vertraulichkeit gewahrt ist und der Wahlvorstand das digitale Sitzungsformat gesondert beschlossen hat (z.B. Geschäftsordnung). Für folgende Sachverhalte ist eine Präsenzsitzung künftig Pflicht:- Sitzungen auf Wahlversammlungengem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Betr.VG
- Sitzungen zur Prüfung von Vorschlagslisten lt. § 7 Abs,2 Satz 2 WO
- Sitzungen zur Durchführung des Losverfahrens nach § 10 Abs.1 WO
- Bearbeitung der Briefwahlunterlagen gem. § 26 Abs.1 WO und § 35 Abs.3 WO
- Stimmauszählung gem. § 13 bzw. 34 Abs.3 WO
- Wählerliste
In der Wählerliste müssen Wahlberechtigte, die nicht kandidieren dürfen (also Arbeitnehmer unter 18 Jahreen und Leiharbeitnehmer) gesondert ausgewiesen werden. Zudem muss im Wahlausschreiben klargestellt werden, dass diese Personen nur das aktive Wahlrecht haben – also nur selbst wählen können.Änderungen der Wählerliste waren bisher nur in begrenzten Fällen bis zum Vortag der Stimmabgabe möglich. Jetzt kann der Wahlvorstand Korrekturen wegen Schreibfehlern, offensichtlichen Unstimmigkeiten, erfolgreichen Einsprüchen oder Personalveränderungen (Eintritt/Austritt aus dem Unternehmen) auch bis zum Ende der Stimmabgabe vornehmen.- Wahlausschreiben
In Zukunft muss im Wahlausschreiben der Hinweis enthalten sein, dass arbeitnehmerseitige Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste ohne vorherigen Einspruch ausgeschlossen sind und auch Arbeitgeber nicht gegen Fehler vorgehen können, die auf ihren eigenen Angaben beruhen (§ 19 Abs.3 Satz 1 und 2 Betr.VG) Des Weiteren besagt der neue § 3 Abs.4 Wahlordnung nun, dass der Wahlvorstand das Wahlausschreiben den in § 24 Abs.2 WO genannten Arbeitnehmern ( AN im Homeoffice, Vertriebler, Langzeitkranke, AN in Elternzeit oder im Sabbatical) postalisch oder elektronisch zukommen lassen muss.- Stimmabgabe und Auszählung
Wer direkt im Wahllokal seine Stimme abgibt, kann seinen Stimmzettel künftig wie etwa bei Bundestags-oder Landtagswahlen direkt ohne Wahlumschlag in die Wahlurne einwerfen. Dabei muss allerdings das Blatt so gefaltet sein, dass das Abstimmungsverhalten unsichtbar bleibt. Eine Änderung ergibt sich zukünftig beim Umgang mit Briefwahlunterlagen. Hier bestimmt die neue Wahlordnung zukünftig, dass die eigegangenen Freiumschläge erst zu Beginn der öffentlichen Stimmabgabe geöffnet, kontrolliert und gültige Stimmzettel in die bis dahin versiegelte Wahlurne gelegt werden dürfen. Bisher erfolgte dies bis unmittelbar vor dem Ende der Stimmabgabe.- Fristende
Nunmehr dürfen Wahlvorstände per Gesetz eine Uhrzeit festlegen, bis zu der am letzten Tag einer jeweiligen Frist (Einreichung Vorschlagslisten, Einsprüche) eingehen müssen. Diese darf allerdings nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler an diesem Tag liegen.
Wir empfehlen Ihnen, zur Vorbereitung auf die Betriebsratswahlen – verbunden mit all diesen Änderungen – an einem unserer Seminare teilzunehmen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen Seminartermine auch individuell als Inhouse Schulung an.
Seminartermine:
20.10.2021 beide Wahlverfahren 25.10.2021 nur online normales Wahlverfahren 25.11.2021 vereinfachtes Wahlverfahren 06.12.2021 normales Wahlverfahren 12.01.2022 normales Wahlverfahren 13.01.2022 vereinfachtes Wahlverfahren 14.02.2022 normales Wahlverfahren 15.02.2022 vereinfachtes Wahlverfahren
Alle Seminare finden in Nürnberg statt Weitere Informationen finden Sie hier:
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Wir sind für Sie da: Montag bis Freitag von 09.00 – 17.00 Uhr
Ute Herzog: 0911 – 2870814 service@aub.de Tanja Blättler: 0911 – 2870815 office@aub.de Mike Bubner: 0160 – 3611164 mike.bubner@aub.de
GROSS GENUG FÜR SCHWIERIGES, KLEIN GENUG FÜR PERSÖNLICHES!
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